Viele Erben

Jeder Erbe ist Mitglied einer sogenannten Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat unabhängig von der Höhe des zu gedachten Nachlasses gleiche Rechte. Der Nachlass muss gemeinschaftlich verwaltet und durch Einigung aufgeteilt werden (=Erbauseinandersetzung).

Gleich vorstellbar, dass beim Vorhandensein von vielen Erben mit in der Regel unterschiedlichen Interessenlage und Kenntnissen, die Meinungen über die Verteilung des Nachlasses weit auseinander gehen können. Insbesondere aufgrund von unklaren Bestimmungen im Testament oder weil zwischen dem Verfassen des Testaments und dem Erbfall viele Jahre liegen und sich die Vermögenswerte = Nachlass verändert haben, sind Ursachen für spätere emotionale Auseinandersetzungen zwischen den Erben zu finden.

Eine Testamentsvollstreckung vermeidet Emotionen und Streit und hilft den Nachlass im Sinne des Erblassers abzuwickeln.